Damit Sie nicht eines Tages mit Ihrer Kunst am Ende sind

Die spezielle Haftpflicht-Versicherung
Es ist unmöglich, alle denkbaren Schadenfälle zu schildern, die gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts gegen einen Künstler oder Restaurator auslösen. Trotz aller Sorgfalt können Dritte einen Schaden erleiden. Schadenersatzansprüche und dazu vielleicht auch noch Gutachter- und Prozesskosten, das kann ganz schnell an die Substanz gehen.
Eine Betriebs-Haftpflichtversicherung erfüllt die Aufgaben, gegen Sie gerichtete Haftpflichtforderungen zu prüfen, unberechtigte Forderungen abzuwehren und berechtigte Ansprüche bedingungsgemäß zu erfüllen.
Durch „Bausteine“ lässt sich der Versicherungsschutz ganz nach Risikosituation individuell anpassen. Schutz besteht europaweit, wenn Sie Ausstellungen oder Messen besuchen, und sogar weltweit, wenn Sie auf Reisen gehen.

Besonderheit für Restauratoren: Bei aller Sorgfalt sind Fehler möglich
Schäden, die bei der Restaurierung am Kunstwerk selbst entstehen:
Das Risiko des Bearbeitungsschadens können Sie im Rahmen unserer ARTIMA®-Betriebs-Haftpflichtversicherung mitversichern.

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