Die Kunstversicherung für bildende Künstler und Restauratoren bietet auf der Basis der Allgefahrenversicherung einen an Ihren individuellen Anforderungen orientierten, maßgeschneiderten und sehr umfassenden Versicherungsschutz. Denn Kunstwerke sind genauso individuell, wie Sie sie erschaffen wurden bzw. restaurieren sind.
Mit dem Risiko für Kunstwerke lassen wir Sie nicht allein
Versicherungsschutz besteht nicht nur in Ihren Räumen. Auch wenn Sie Kunstwerke transportieren oder in fremden Räumen lagern – insbesondere auf Ausstellungen –, sind diese versicherbar.
Sie haben viel zu verlieren In Ihrem Atelier oder in Ihrer Werkstatt gibt es vieles, was schützenswert ist. Zuerst einmal natürlich die Kunstwerke. Ein Brand zum Beispiel kann aber auch Ihre Einrichtung zerstören. Bei einem Einbruch können Ihre Arbeitsgeräte gestohlen werden. Oft verursachen Einbrecher aber auch großen Schaden durch Vandalismus. Im Rahmen der ARTIMA® können Sie die gesamte Einrichtung Ihres Ateliers gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Raub, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch versichern.
Damit Sie nicht eines Tages mit Ihrer Kunst am Ende sind
Die spezielle Haftpflicht-Versicherung Es ist unmöglich, alle denkbaren Schadenfälle zu schildern, die gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts gegen einen Künstler oder Restaurator auslösen. Trotz aller Sorgfalt können Dritte einen Schaden erleiden. Schadenersatzansprüche und dazu vielleicht auch noch Gutachter- und Prozesskosten, das kann ganz schnell an die Substanz gehen. Eine Betriebs-Haftpflichtversicherung erfüllt die Aufgaben, gegen Sie gerichtete Haftpflichtforderungen zu prüfen, unberechtigte Forderungen abzuwehren und berechtigte Ansprüche bedingungsgemäß zu erfüllen. Durch „Bausteine“ lässt sich der Versicherungsschutz ganz nach Risikosituation individuell anpassen. Schutz besteht europaweit, wenn Sie Ausstellungen oder Messen besuchen, und sogar weltweit, wenn Sie auf Reisen gehen.
Besonderheit für Restauratoren: Bei aller Sorgfalt sind Fehler möglich Schäden, die bei der Restaurierung am Kunstwerk selbst entstehen: Das Risiko des Bearbeitungsschadens können Sie im Rahmen unserer ARTIMA®-Betriebs-Haftpflichtversicherung mitversichern.