Kulturgut zu schützen und zu sichern ist uns wichtig

Was könnte den Stellenwert, den Kulturgut für den Versicherer besitzt, besser dokumentieren als die Tatsache, dass speziell dafür eine eigene Abteilung im Haus der Mannheimer Versicherungen AG besteht.
Erfahrenen Kunsthistoriker und Versicherungsfachleute arbeiten dort mit größter Sorgfalt und Effizienz Hand in Hand. Sie erstellen Risikoanalysen, erarbeiten Sicherungskonzepte und unterstützen bei der Bewertung von Sammlungen.
In der Einbruch- und Brandmeldetechnik kennen Sie sich genauso aus wie in konservatorischen Fragen oder in der Verpackungs- und Verladetechnik

 

ARTIMA® bedeutet Sicherheit für Museen – Sicherung und Versicherung gehören zusammen

Gemeinsam mit den Experten des Versicherers ermittele ich den versicherungstechnischen Bedarf, erstelle auf Wunsch Risikoanalysen und spezielle Sicherungskonzepte, denn ohne Sicherung ist Versicherung nicht denkbar. Zumindest dann nicht, wenn die Versicherungsbeiträge bezahlbar bleiben sollen.

 

Versicherungsschutz gegen alle Gefahren
Die Risiken Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Raub, Sturm, Hagel Einbruchdiebstahl versichern viele Versicherungsunternehmen.

Das spezielle Versicherungskonzept ARTIMA® geht darüber weit hinaus, denn es sind nicht nur bestimmte, sondern grundsätzlich alle Gefahren und Schäden versichert, mit der Ausnahme explizit benannter Gefahren und Schäden.
Generell mitversichert sind deshalb auch der Diebstahl und die Beschädigung von Exponaten durch Mitarbeiter oder Besucher.

Und ganz selbstverständlich können alle Transporte von Kulturgütern in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Sowohl innerhalb als auch außerhalb des Museums. Bei Transporten gilt der Versicherungsschutz „von Nagel zu Nagel“ oder von „Standort zu Standort“ inklusive aller Vor-, Zwischen- und Nachlagerungen sowie das Ein- und Auspacken.

Der entscheidende Vorteil des Konzeptes
Alle Bestände und die Einrichtung eines Museums können mit ARTIMA® in einem Vertrag versichert werden. Zum Beispiel:

  • Der eigene Bestand an Kulturgütern oder Kunstwerken,
  • (Dauer-)Leihgaben,
  • Leihnahmen für Wechselausstellungen,
  • Werke, die sich kurzfristig im Museum befinden,
  • Externe Depots,
  • Außer Haus befindliche Exponate (weil sie bei Restauratoren oder Fotografen sind oder sich im Gewahrsam des Leiters oder von Mitarbeitern des Museums befinden),
  • die gesamt technische und kaufmännische Museumseinrichtung,
  • Einbruch- und Brandmeldeanlagen oder Computer (auch gegen Schäden durch unsachgemäße Hand).

 Infos
Downloads