Kunstversicherung ist Vertrauenssache

„Kunst ist schön – macht aber viel Arbeit“, soll Karl Valentin einmal gesagt haben. Und in der Tat, es ist ein unverkennbares Merkmal einer jeden Sammlung, dass sie in kleineren oder größeren Schritten wächst. Die Partnerschaft einer guten Kunstversicherung erweist sich bereits von Anbeginn der Zusammenarbeit als wichtig.

Es ist für mich selbstverständlich, im Rahmen der Werterfassung eine ausführliche Katalogisierung Ihrer Arbeiten vorzunehmen. Im regelmäßigen Turnus wird eine an den aktuellen Daten des Kunstmarktes orientierte Neubewertung vorgenommen, die Ihnen eine ganz persönliche Einordnung Ihres Sammelbestandes erlaubt. Ich verstehe mich auch als kompetenten Ansprechpartner in Fragen der Sicherheit und des konservatorischen Schutzes.
Sollten Ihre Kunst- und Sammlungsgegenstände einmal den gewöhnlichen Standort verlassen, um etwa als Leihgabe eine Ausstellung zu bereichern, so stehe ich Ihnen mit der Erfahrung aus den Bereichen Verpackung und Transport zur Seite. Auch bei der risikogerechten Gestaltung Ihrer Leihverträge unterstütze ich Sie gern. Und wenn eines Ihrer Sammlungsstücke zum Restaurator muß, helfen ich Ihnen, die richtigen Adressen zu finden.

 

Allgefahrendeckung

Kunstgegenstände zählen zur „Einrichtung“ und sind in der Regel im Rahmen der Hausratversicherung mitversichert. Meistens aber nur gegen Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Dieser Schutz mag für das normale Mobiliar ausreichen – nicht aber für Ihre wertvollen Sammlungsgegenstände.
Der Versicherungsschutz der ARTIMA®-Kunstversicherung ist wesentlich umfangreicher und leistet beispielsweise auch Ersatz bei Abhandenkommen von versicherten Gegenständen, bei Bruch oder bei Beschädigungen nahezu jeglicher Art. Die Kunstversicherung der Mannheimer bietet eine Allgefahrendeckung (All-Risk-Deckung). Es sind alle Gefahren und Schäden versichert, die nicht explizit ausgeschlossen sind.

 

Wichtige Bestandteile der ARTIMA® Sammlungsversicherung sind Vereinbarungen zum ...

Versicherungswert:
Zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer wird auf der Basis aktueller Marktverhältnisse ein Betrag je Objekt vereinbart, der im Versicherungsfall verbindlich und rechtsgültig ist.

Vorsorge:
Alle im Laufe des Versicherungsjahres hinzukommenden Objekte, die noch nicht gelistet sind sowie Werterhöhungen können bis zu einer vereinbarten Summe versichert werden.

Transporte:
Weltweite Transporte sind ohne Anmeldung bis zu einer festzulegenden Summe mitversichert. Freizügigkeiten zwischen mehreren Versicherungsarten können bis zu einer zu vereinbarenden Summe abgeschlossen werden.

 

Weitere Positionen der ARTIMA®-Sammlungsversicherung sind ...

  • Versicherte  Kosten (Aufräum-, Abbruch- und Schutzkosten, Restaurierungskosten u.a.)
  • Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit
  • Defectiv Title (Ersatz bei ungültigem Kaufvertrag)

 Infos
Downloads